Management & Service für Immobilien
Projekt-1082
Aussagen für Vermieter
Aktionen:
Vermieter investiert in:
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Solarmodule in maximaler Anzahl auf dem Dach
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Microwechselrichter je Wohnung
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Hybridwechselrichter und Speicher für Allgemeinstrom
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Installation der insgesamt 33 Anlagen (32 Balkonkraftwerke, 1 PV-Anlage mit Speicher)
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Die Anbindung der Balkonalagen an ein Wohnungsnetz erfolgt an die Stromleitung des Mieterkellers mit kleiner Schaltbox, in welcher ein FI/LS und der Ertragszähler verbaut sind. Die Microwechselrichter verbleiben auf dem Dach.
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Die PV-Anlage für den Allgemeinstrom wird im Bereich des Stromzählers für den Allgemeinstrom im Keller installiert. Die DC-Leitungen (2 Strings) werden vom Dach zum Keller geführt.
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Auswirkungen:
Der Vermieter wird Betreiber der PV-Anlage für den Allgemeinstrom.
Der Vermieter verpachtet im besten Fall 32 Balkonkraftwerke an seine Mieter.
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Abrechnungsmodell 2024:
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Annahme: 50% des solaren Ertrages einer Wohnungs-PV-Anlage wird unvergütet ins öffentliche Netz eingespeist.
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50% des solaren Ertages werden hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.
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Der Mieter zahlt eine Miete von 25% des Ertrages multipliziert mit dem mittleren Preis pro kWh gemäß Statistischem Bundesamt
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Beispiel: Anlagenleistung 600W, daraus Jahresertrag: 600kWh, davon 300kWh unvergütet und 300kWh genutzt:
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Einsparung Mieter: 300kWh multipliziert mit persönlichem Preis je kWh (z.B. 40ct/kWh) = 120€/Jahr
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Annahme: durchschnittlicher Preis je kWh 35ct/kWh
Mieter zahlt an Vermieter: 150kWh multipliziert 35ct/kWh = €52,5
Mieter spart €67,5 -
Annahme: durchschnittlicher Preis je kWh 42,9 ct/kWh
Mieter zahlt an Vermieter: 150kWh multipliziert 42,9ct/kWh = €64,35
Mieter spart €55,65
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