top of page

Projekt-1082
Aussagen für Vermieter

Aktionen:

Vermieter investiert in:

  • Solarmodule in maximaler Anzahl auf dem Dach

  • Microwechselrichter je Wohnung

  • Hybridwechselrichter und Speicher für Allgemeinstrom

  • Installation der insgesamt 33 Anlagen (32 Balkonkraftwerke, 1 PV-Anlage mit Speicher)

​

Die Anbindung der Balkonalagen an ein Wohnungsnetz erfolgt an die Stromleitung des Mieterkellers mit kleiner Schaltbox, in welcher ein FI/LS und der Ertragszähler verbaut sind. Die Microwechselrichter verbleiben auf dem Dach.

​

Die PV-Anlage für den Allgemeinstrom wird im Bereich des Stromzählers für den Allgemeinstrom im Keller installiert. Die DC-Leitungen (2 Strings) werden vom Dach zum Keller geführt.

​

Auswirkungen:

Der Vermieter wird Betreiber der PV-Anlage für den Allgemeinstrom.

Der Vermieter verpachtet im besten Fall 32 Balkonkraftwerke an seine Mieter.

​

​

​

Abrechnungsmodell 2024:

  • Annahme: 50% des solaren Ertrages einer Wohnungs-PV-Anlage wird unvergütet ins öffentliche Netz eingespeist.

  • 50% des solaren Ertages werden hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.

  • Der Mieter zahlt eine Miete von 25% des Ertrages multipliziert mit dem mittleren Preis pro kWh gemäß Statistischem Bundesamt

  • Beispiel: Anlagenleistung 600W, daraus Jahresertrag: 600kWh, davon 300kWh unvergütet und 300kWh genutzt:

    • Einsparung Mieter: 300kWh multipliziert mit persönlichem Preis je kWh (z.B. 40ct/kWh) = 120€/Jahr

    • Annahme: durchschnittlicher Preis je kWh 35ct/kWh
      Mieter zahlt an Vermieter: 150kWh multipliziert 35ct/kWh = €52,5
      Mieter spart €67,5

    • Annahme: durchschnittlicher Preis je kWh 42,9 ct/kWh
      Mieter zahlt an Vermieter: 150kWh multipliziert 42,9ct/kWh = €64,35
      Mieter spart €55,65

​

​

bottom of page