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Projekt-1082
Aussagen für Mieter

Aktionen:

Für jede Wohnung gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Aktivieren des Anschlußes an das der Wohnung zugeordnete Balkonkraftwerk: ja/nein

ja:

Auswahl zwischen Anschaltung von 2 oder 4 Solarmodulen

Jahres-Vertrag abschließen

nein:

Verbindung zur Solaranlage nicht aktiviert.

 

Anmerkung:

Die Anbindung der Solaranlage an ein Wohnungsnetz erfolgt an die Stromleitung des Mieterkellers mit kleiner Schaltbox, in welcher ein FI/LS und der Ertragszähler verbaut sind,

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Auswirkungen:

Entscheidung "nein":

keine Veränderung zur akutellen Situation

 

Entscheidung "ja":

Mieter wird Betreiber des Balkonkraftwerks und meldet es mit Unterstützung durch den Vermieter beim Marktstammdatenregister an.

Mieter kann im optimalen Fall den gesamten Anlagenertrag zur Reduktion seines Strombedarfs nutzen. An den Vermieter sind 25% des Anlagenertrages als Miete zu zahlen.

Der Preis ergibt sich alternativ aus:

durchschnittlichen Preis je Kilowattstunde (gemäß Statistischem Bundesamt) oder

Arbeitspreis des aktuellen Stromanbieters des Mieters (mit Nachweis zum Stichtag, keine Änderung im laufenden Jahr)

Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich mit der Nebenkostenabrechnung.

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  • Mieter bleibt frei in der Wahl seines Stromanbieters.

  • Anreiz zur Erhöhung des Eigenverbrauchs

  • Anreiz für Suche nach niedrigem Arbeitspreis des Stromanbieters

  • Die Wohnung wird nicht verändert oder muss betreten werden

  • Mieter tätigt keine Investition

  • Mieter hat kein Risiko bei Umzug durch Pflicht zur Mitnahme des Balkonkraftwerks

  • Mieter muss keine Änderung seiner Versicherungen vornehmen

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Abrechnungsmodell 2024:

  • Annahme: 50% des solaren Ertrages einer Wohnungs-PV-Anlage wird unvergütet ins öffentliche Netz eingespeist.

  • 50% des solaren Ertages werden hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.

  • Der Mieter zahlt eine Miete von 25% des Ertrages multipliziert mit dem mittleren Preis pro kWh gemäß Statistischem Bundesamt

  • Beispiel: Anlagenleistung 600W, daraus Jahresertrag: 600kWh, davon 300kWh unvergütet und 300kWh genutzt:

    • Einsparung Mieter: 300kWh multipliziert mit persönlichem Preis je kWh (z.B. 40ct/kWh) = 120€/Jahr

    • Annahme: durchschnittlicher Preis je kWh 35ct/kWh
      Mieter zahlt an Vermieter: 150kWh multipliziert 35ct/kWh = €52,5
      Mieter spart €67,5

    • Annahme: durchschnittlicher Preis je kWh 42,9 ct/kWh
      Mieter zahlt an Vermieter: 150kWh multipliziert 42,9ct/kWh = €64,35
      Mieter spart €55,65

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